Beim Thema Eventmanagement denken viele zunächst an große Ereignisse, bombastische Veranstaltungen, tolle Stimmungen und große Menschenmengen. Ein Event kann all das sein! Doch bei der Planung im Vorfeld spielt ein ganz anderer Aspekt eine sehr wichtige Rolle, damit es kein böses Erwachen gibt: Eventrecht.
Vielleicht hat dich das Thema Eventrecht schon immer interessiert und du möchtest dein Wissen gerne wieder auffrischen und vertiefen, damit du bei deinen Planungen auf der sicheren Seite stehst. Für solche Fälle gibt es extra thematisch passende Weiterbildungen. Sie bewahren dich davor, aus Unwissenheit teure Fehler zu begehen. Je breiter du als Eventmanager mit deinem rechtlichen Wissen aufgestellt bist, desto besser und gewissenhafter kannst du deiner Arbeit nachgehen – und niemand kann dir am Ende "gegen den Karren fahren".
In der Weiterbildung geht es um die grundsätzlichen Fragen nach den geltenden Rechten Dritter, also Urheberrecht, Musikrecht, Persönlichkeitsrecht, Kennzeichenrecht usw. Ein weiterer Punkt ist die Einräumung und Übertragung von Rechten sowie die Haftung für Rechtsverletzungen. Außerdem lernst du in der Weiterbildung die verschiedenen eventspezifischen Verträge kennen.
Es gilt für dich zu verstehen, dass bei öffentlichen Veranstaltungen viele Menschen involviert sind. Es gibt aktive Personen wie den Veranstalter, Künstler oder Manager und passive Personen wie Besucher oder Zuschauer. Jeder steht zu jedem in irgendeinem rechtlichen Verhältnis.
Ein Beispiel:
Als Zuschauer hat man einen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen: nämlich durch den Erwerb einer Eintrittskarte. So ist er zum Beispiel an das Hausrecht gebunden oder hat mit Kauf sein Einverständnis gegeben, fotografiert oder gefilmt zu werden. Der Veranstalter wiederum ist verpflichtet, als Teil seines Vertrages dafür zu sorgen, dass dem Gast nichts passiert. Geschieht das nicht oder wird nur fahrlässig gehandelt, macht der Veranstalter sich möglicherweise schadensersatzpflichtig. Dies ist nur ein Beispiel von vielen Vertragspartnern. Über deinem Kopf leuchtet ein großes Fragezeichen auf? Kein Problem! Die Weiterbildung ist dazu da, dieses Fragezeichen in ein Ausrufezeichen zu verwandeln und dich zu sensibilisieren.
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Bei Eventrecht handelt es sich im Prinzip um eine unerlässliche Zusatzqualifikation. Sie ist deshalb für alle Freiberufler und Fachkräfte geeignet, die bereits im Eventmanagement, PR, Messe und Marketing tätig sind und ihr Wissen für die Berufswelt erweitern oder auffrischen wollen.
Je nach Anbieter handelt es sich um kurze Intensivseminare, die einen oder mehrere Tage dauern. Die Weiterbildungen finden in Form von Präsenzseminaren statt. So hast du die Möglichkeit zum besseren Austausch und kannst dabei Fragen stellen.
Das zu vermittelnde Wissen wird mit vielen praktischen Beispielen veranschaulicht. Alle Teilnehmer müssen in der Regel auch Beispielaufgaben besprechen und überlegen, wie der dargelegte Sachverhalt zu bewerten ist. Wer ist im Recht? Wer hat sich durch Missachtung der Rechte strafbar gemacht? Wie hätte man im Fall besser vorgehen können?
Die Kosten hängen von der Bildungseinrichtung ab. Da es sich allerdings hauptsächlich um einzelne Weiterbildungstage handelt, bewegen sich die Kosten zwischen rund 350 und 500 Euro.
Da es sich bei Eventrecht um eine bisher noch wenig angebotene, spezielle Weiterbildung handelt, die dir eine Zusatzqualifikation verschafft, erhältst du am Ende ein Teilnahmezertifikat. Nach der Weiterbildung bist du sensibilisiert für das Thema Eventrecht. Du weißt, auf welche rechtlichen Rahmenbedingungen du achten musst, kennst die Rechte Dritter und weißt um die Haftungsrisiken und wie du sie durch gezielte Vertragsgestaltung vermeiden kannst.